Krankenkassen müssen keine weiteren Gutachten einholen, wenn Patienten nicht mit dem Ergebnis einverstanden sind. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen. Geklagt hatte ein Mann wegen Impotenz nach einer Beschneidung
Die Klima-Aktivistin Lynn machte öffentlich, was ihr auf einer Osnabrücker Polizeiwache passiert ist. Daraufhin wurde sie wegen Verleumdung verurteilt.