Krankenkassen müssen keine weiteren Gutachten einholen, wenn Patienten nicht mit dem Ergebnis einverstanden sind. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen. Geklagt hatte ein Mann wegen Impotenz nach einer Beschneidung
Hamburger Kliniken wollen einen Inflationszuschlag, um ihre Kosten decken zu können. Hilfe fordern auch Häuser in Niedersachsen und Schleswig-Holstein.