Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass Influencer*innen grundsätzlich ohne Werbehinweis auf Firmen verlinken können. Es gelten aber Einschränkungen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss ein Richter erneut den Fall einer behinderten Frau prüfen, die sich beim Baden verbrühte. Sie fordert Schmerzensgeld