■ Wer akut von Obdachlosigkeit bedroht ist, soll künftig nicht mehr nach dem Polizeirecht „eingewiesen“ werden / Sozialressort will Kosten sparen und Diskriminierung vermeiden
■ Fünf Bezirke streichen 40 Flüchtlingen, die angeblich ausreisen können, jegliches Geld für Unterkunft und Verpflegung. Brandenburgs Sozialministerium hält Vorgehen für rechtswidrig