Das verfahrene Verfahren um das Brühler Zugunglück könnte gegen eine Geldbuße eingestellt werden, weil die Beweislage gegen den Angeklagten zu unklar ist
Lokführer bestreitet Schuld am Zugunglück von Brühl: Signale und Fahranweisung hätten Tempo 120 erlaubt. Staatsanwalt wirft ihm dagegen fahrlässige Tötung vor
Vier Rechtsextreme müssen sich vor dem Wuppertaler Landgericht wegen 36fachen Mordversuches verantworten. Sie gestehen den Anschlag auf ein Asylbewerberheim