Gegen NPD-Anwalt Horst Mahler wird wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Name des Ex-RAF-Mitglieds stand unter der Gründungserklärung eines revisionistischen Vereins. Darin wird unter anderem die „Auschwitz-Lüge“ verbreitet
USA sichern dem Oberlandesgericht zu, die vor Monaten in Frankfurt verhafteten Terrorverdächtigen nicht vor ein Militärgericht zu stellen. Todesstrafe ausgeschlossen