■ Im Prozeß um die Tötung des Angolaners Amadaeu Antonio hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen bis zu fünfundhalb Jahren gefordert/ Justizminister der neuen Länder wollen schnellere Aburteilung bei Straftaten
■ Bundesgerichtshof hebt Zwölf-Jahre-Urteil gegen den RAF-Aussteiger teilweise auf und bestätigt die korrekte Anwendung des Kronzeugengesetzes/ Anwalt Hofmann: „Juristisches Hochreck“