■ Großdemonstration darf nun doch am Samstag stattfinden / Gelsenkirchener Verwaltungsgericht gibt linkem Bündnis Recht / Polizei prüft Rechtsmittel dagegen
■ Kritik am sächsischen Polizeigesetz hatte bei der gestrigen Landtagsdebatte keine Chance / Eine „Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe“ hat nun Gesetzeskraft