Mit einer Ausnahmegenehmigung durfte die Asylbewerberin Farnoush Behzadi ein Studium beginnen. Die Bremer Sozialbehörde strich ihr dafür alle Leistungen.
Das Gericht in Genua stellt die Schuld von 44 angeklagten Polizisten und Gefängnisbediensteten fest, die während des G-8-Gipfels im Juli 2001 Demonstranten tagelang brutal mißhandelten.
Der Medienrechtler Udo Branahl begrüßt die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts zu Gegendarstellungen von Behörden. Dafür kritisiert er Journalisten, die sich dem Wunsch nach Autorisierung beugen.
Das Internetportal Hartplatzhelden.de darf keine Videos mehr von Wettbewerbsspielen aus Baden-Württemberg zeigen. Die Seitenbetreiber kündigten Protest an.
Der Gerichtsbeschluss, dass eine Schule einen Gebetsraum für muslimische Schüler einrichten muss, löst Empörung aus. Schulleiter fürchten um den religiösen Frieden, Oppositionspolitiker sehen das Neutralitätsgebot gefährdet.
Das Gericht hat zur Lösung eines konkreten Einzelfalls einen klug begründeten Kompromiss vorgeschlagen. Das klingt doch eigentlich wie eine ziemlich gute Idee.
Vor und nach einem öffentlichkeitswirksamen Strafprozess müssen TV-Aufnahmen zugelassen werden. Das hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht entschieden.