Kulturelle Ehrbegriffe legitimieren keinen Mord. Im Fall Arzu Ö. ist ein Durchbruch gelungen: Das schweigende Billigen eines Mordes wird strafrechtlich verfolgt.
SCHNITT Religiöse Beschneidung von Kindern ist strafbare Körperverletzung, urteilt ein Kölner Gericht. Es argumentiert gut – wird aber uralte Praktiken nicht abschaffen
Die Zivilklage wegen des Bombardements nahe Kundus vor zwei Jahren ist kompliziert. Ein Sieg vor Gericht aber hätte eine wichtige, politische Bedeutung.
Neuwahlen sind, selbst wenn das Verfassungsgericht demnächst den rot-grünen Nachtragshaushalt kassiert, nicht zwingend. Denn für Rot-Grün gibt es dafür schlicht keinen Grund.
Es war nicht genug, sich nur mit der Pleitebank und deren einstigen Chef zu befassen. Das richtige Instrument wäre ein weiterer Untersuchungsausschuss im Bundestag.
Der erfreuliche Dilettantismus der Sauerland-Dschihadisten ist kein Grund, das Phänomen zu verharmlosen. Er erleichtert es aber, die rechtsstaatlichen Nerven zu behalten.
Das Ramelow-Urteil ist kein Anlass zur Euphorie - es schützt nur einen Abgeordneten vor einem Geheimdienst. Doch es verstärkt den Druck auf Schäuble, Überwachung von Linken zu überdenken.