Lidl, Telekom, Bahn, Airbus - Datenschutzskandale häufen sich. Aber zumindest regt man sich wieder darüber auf. Und ist sensibilisiert für Überwachungswünsche von Schäuble und Co.
Die Bundesregierung will Informationen über ausländische Gäste und ihre Gastgeber speichern - ab dem ersten Mal. Das ist offensichtlich verfassungswidrig.
Was bei der Überwachung von Mitarbeitern erlaubt ist, spielt sich in einer juristischen Grauzone ab. Deshalb ist überfällig, dass nun ein Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerdaten kommen soll.
Der Aufklärungseffekt des Informationsfreiheitsgesetzes tendiert gegen null. Die Mechanismen des Datenschutzes gehören umgekehrt. Wer Daten sammelt, muss offenlegen, welche er hat.
IP-Adressen von Internetnutzer sind sensible Daten. Sie dürfen allenfalls auf Basis einer eindeutigen gesetzlichen Regelung von Webseitenbetreibern gespeichert werden.
Bisher haben Telekom-Firmen die staatlichen Spitzelaufträge oft hinterfragt. Mit den neuen kostendeckenden Pauschalen könnten sie bald ein Interesse an möglichst vielen Aufträgen haben.
Das Grundrecht auf Vertraulichkeit muss auch den Schutz der Festplatte umfassen. Das illegale Herunterladen eines Musikstücks rechtfertigt nicht die Durchsuchung von intimen Daten.
Am Mittwoch werden die Rechte des BKA - etwa zur Onlinedurchsuchung - erweitert. Doch die Schlacht um die Festplatten privater Computer hat gerade erst begonnen.
Banken sollen die Bonität ihrer Kunden ruhig prüfen dürfen. Doch inzwischen entscheiden nicht mehr die Eigenschaften des Kunden, sondern sein statistisches Profil.