Der Tod der zwangsgeräumten Rosemarie F. hat auch eine gesellschaftliche Komponente. Es wäre zu einfach, die Schuld nur auf die Vermieterin zu schieben.
Beim Thema Organspende soll die Politik nicht über philosophische Fragen entscheiden, sondern Kriterien suchen, die den Tod nachweisen. Der Hirntod ist eines davon.
Als oberstes Gebot am Lebensende gilt der Patientenwille. Doch wie frei ist der, wenn Leistungen für Todkranke verweigert werden? Wer am Leben bleiben will, erfährt Entsolidarisierung.
Duisburgs Stadtoberhaupt steht wie eine deutsche Eiche, 21 Tote hin, mehr als 500 Verletzte her. Es wäre ein Skandal, würde er es schaffen, im Amt zu bleiben.