Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt 3000 Euro als Entschädigung. Das mag moralisch fragwürdig sein, rechtlich aber ist es völlig korrekt.
Dresden sollte ein Anlass sein, über die Vorratsdatenspeicherung zu debattieren. Denn wie viel Freiheitseinschränkung nehmen wir hin und wie viel Sicherheit bekommen wir dafür?
MENSCHENRECHTE Seit den Wahlen am Sonntag befinden sich hunderte Oppositionelle in Weißrussland in Haft. Viele wurden vor ihrer Festnahme von der Polizei krankenhausreif geprügelt. Unter den Verschwundenen: mindestens fünf, möglicherweise sieben Gegenkandidaten von Präsident Lukaschenko. Der ließ sich zum Wahlsieger ausrufen ➤ SEITE 3
STUTTGART 21 Neue Vorwürfe des BUND: Behörden wussten, dass Baumfällungen gegen das Artenschutzrecht verstießen. Polizei schützte Arbeiten trotzdem mit Wasserwerfereinsatz
Die Baumfällaktion in Stuttgart wurde nicht sorgfälitig geplant. Wer in einer rechtlich undeutlichen Lage Wasserwerfer losschickt, nimmt eine Rechtsverletzung in Kauf.
WENDLAND Polizei bestätigt Angaben der BI Lüchow-Dannenberg, Demos per Drohne überwacht zu haben. De facto kommt das einer heimlichen Videoüberwachung gleich. Die aber ist ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat vom Gesetz nicht gedeckt
Die Polizei hat aufgerüstet. Vermutlich werden Drohnen bald zum Alltag bei Kundgebungen gehören. Aber wie viel Kontrolle müssen Bürger bei der Ausübung ihrer Grundrechte dulden?
STUTTGART 21 Hunderte Verletzte durch Wasserwerfer, Pfefferspray und Polizeiprügel. Doch die baden-württembergische Landesregierung beharrt darauf, dass die Gewalt im Schlosspark von „aggressiven Demonstranten“ ausgegangen ist. In Wahrheit flogen statt der behaupteten Pflastersteine bloß Kastanien
STUTTGART 21: Entsetzen über Polizeieinsatz im Schlosspark: Mit Wasserwerfern, Reizgas und Knüppel gegen friedliche Demonstranten. Bäume für den Bahnhofsbau sollten noch in der Nacht gefällt werden ➤ SEITE 2, 12
GEWALT IM DIENST Mangelnde Strafverfolgung von gewalttätigen Polizisten: Amnesty International verlangt eine Kennzeichnungspflicht für Beamte, Videoüberwachung von Polizeiwachen und unabhängige Untersuchungen
Anwendung von Gewalt gehört zu den legitimen Einsatzmitteln der Polizei. Aber gerade weil sie dieses Privileg genießt, bedarf es besonderer Kontrollregularien.
Igor V. hat in einem ohnehin unmenschlichen Setting haarsträubende Fehler gemacht. Das Urteil gegen ihn legt deshalb nahe, dass noch mehr Verantwortliche angeklagt werden müssen.