Wenn er will, darf der inzwischen volljährige Serienstraftäter Muhlis A. in Deutschland leben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied grundsätzlich: Wer hier geboren ist, hat starke Rechte
■ Das Bundesverfassungsgericht stoppt Bayerns Regelungen zum Paragraphen 218. Auf Abtreibung spezialisierte Ärzte können vorerst weiter praktizieren. Die Karlsruher Entscheidung findet Beifall von CDU bis Bündnisgrünen