■ Bundesanwaltschaft nennt das Mykonos-Attentat Staatsterrorismus und fordert lebenslänglich für iranischen Hauptangeklagten. Iran protestiert gegen deutsche Justiz
■ Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Rechtfertigung für die Schüsse an der Mauer. Menschenrecht bricht in diesem Fall DDR-Recht. DDR-Verteidigungsminister Keßler und seine Helfer müssen ihre Haft antreten
■ Angeklagte erklärt in ihrem Schlußwort im Frankfurter Prozeß, der Kampf der Rote Armee Fraktion gehöre „einer vergangenen Epoche an“. Sie kritisiert den „grauenhaften Mord“ an einem US-Soldaten im Jahre 1985