Hinter Gittern wird neu abgerechnet
■ Verfassungsrichter: Derzeitiger Hungerlohn für Gefangene ist grundgesetzwidrig. 2001 muß eine neue Regelung gefunden sein, die zur Resozialisierung beitragen soll. Die soziale Lage der Knackis wird sich trotzdem kaum ändern
2.7.1998