piwik no script img

Archiv-Artikel

Arge agiert rechtswidrig Willkür bei Ein-Euro-Jobs

Von wei

Erstmals hat in Hamburg ein Arbeitsloser seine Zuweisung in einen Ein-Euro-Job durch eine gerichtliche Klage abwenden können. Das Sozialgericht erklärte jetzt die Praxis der Arge für „rechtswidrig“, Arbeitslose ohne ein auf sie zugeschnittenes Konzept in die Maßnahme zu zwingen.

In dem Fall war ein Diplom-Sozialökonom zu einer Beschäftigungsmaßnahme für einen Euro die Stunde bei der Grone-Schule verpflichtet worden. Der Mann hatte die Zuweisung als „nicht sachgerecht“ angefochten. Nachdem die Arge auf seinen Widerspruch nicht reagierte, strengte seine Anwältin ein Eilverfahren an. Dieses endete nun mit dem Hinweis des Richters, die Arge müsse darlegen, welches „individuell“ auf den Kläger „bezogene Eingliederungskonzept“ mit der Maßnahme verfolgt werde – sprich: was sie dem Mann an Qualifizierung bringt. Auf diese Forderung hin hob die Arge ihre Zuweisung mit sofortiger Wirkung auf.

Grone gehört zu einem Teil der Träger, die im Auftrag der Wirtschaftsbehörde Ein-Euro-Jobs anbieten, die Arbeitslosen aber nicht selbst beschäftigen, sondern sie an Kooperationspartner übermitteln. Im Mai war publik geworden, dass bei Grone Ein-Euro-Jobber sich selbst unterrichten, statt in Kooperationsstellen zu arbeiten.

Der Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm mahnte, „erste Priorität“ müsse sein, dass die Arbeitsgelegenheit dem Betroffenen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt ebne. Pumm wies darauf hin, dass der Gesetzgeber entsprechend eine Stärken-Schwächen-Analyse vorschreibt, die die Arge mit einem Arbeitslosen vor der Zuteilung eines Ein-Euro-Jobs machen und deren Ergebnis sie per Eingliederungsvereinbarung festhalten muss. wei