PROZESS Ab morgen steht die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker wieder vor Gericht. Wird der Mord am damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback nach 33 Jahren aufgeklärt – oder schweigen die Täter für immer?
Sie ging mit 19 in den Untergrund, war militante Feministin, plante Attentate und kooperierte mit dem Geheimdienst. Donnerstag beginnt der Prozess gegen Verena Becker.
Eigentlich ist er Wissenschaftler, aber seit 2007 widmet
sich Michael Buback vor allem der Aufklärung des Mords an seinem Vater. Weil er den Behörden misstraut.
Morgen beginnt der Prozess gegen Verena Becker. Damit wird ein Kapitel bundesrepublikanischer Geschichte neu aufgerolltVerena Becker wird 2009 aufgrund von DNA-Spuren verhaftet. Hat sie auf Siegfried Buback geschossen? Eine entscheidende FrageFür Michael Buback wird die Aufklärung des Attentates erst 2007 zum zweiten Lebensinhalt. Er will Verena Becker überführen
Die Rote Armee Fraktion (RAF) ist längst Teil der politischen Folklore. Doch ihre Geschichte ist häufig noch ungeklärt. Auch dagegen soll der Verena Becker-Prozess helfen.
Einst sollte im badischen Wyhl ein Atomkraftwerk gebaut werden. Der Widerstand lernte hier den Erfolg. Die Kämpfer von damals büßen zum Teil bis heute dafür.
GESPENSTER Ein neuer RAF-Prozess gegen Verena Becker steht ab Ende September auf dem Spielplan. Ausgerechnet in Stuttgart-Stammheim und ohne Aussicht auf Erfolg
Der RAF-Terrorist Christian Klar wurde gestern nach 26 Jahren aus dem Gefängnis entlassen. Damit endet aber kein Kapitel der deutschen Geschichte, sondern nur eine lebenslang genannte Haft
Für Ex-RAF-Mitglied Klar sei seine Entlassung aus dem Gefängnis nach 26 Jahren Haft "ein großes Ereignis", sagt sein Anwalt. Klars Aufenthaltsort gibt er nicht bekannt.
Das Stuttgarter Oberlandesgericht entschied nicht nur, dass Ex-Terrorist Klar freikommt. Es hat auch das Recht auf freie Meinungsäußerung von Strafgefangenen gestärkt.
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft prüft seit einem Jahr, ob sie die Stammheim-Nacht 1977 neu aufrollen soll. Vorwurf: Der Staat verhielt sich bewusst passiv
Die Begründung für das Ende der Hafterleichterungen Klars wirkt an den Haaren herbeigezogen. Das Rechtsgefühl des Ex-Terroristen ist ausgeprägter als das des zuständigen Ministers.
Der Anwalt von Ex-RAF-Terrorist Klar hat das Ende der Hafterleichterungen für seinen Mandanten kritisiert - und die "Fluchtgefahr"-Behauptung zurückgewiesen.