Wenn Frau Holle die Betten schüttelt
Schnee und Glätte – wer muss fegen? Zunächst hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass seine Mieter auf dem Grundstück und vor dem Haus nicht zu Schaden kommen. Diese Aufgabe kann er im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht delegieren
8.11.2003