Verbände zahnlos

Verwaltungsgericht weist Klage ab: Naturschützer sind bei Airbus-Werkserweiterung nicht übergangen worden

Das Verwaltungsgericht hat die Klage der Naturschutzverbände gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Zuschüttung des Mühlenberger Lochs in erster Instanz zurückgewiesen. Das Gericht hat damit seine Eilentscheidung gegen den BUND, den Nabu und den Verein zum Schutz des Mühlenberger Lochs ebenso bestätigt wie eine Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts.

Das Gericht führte aus, dass die Verbände Verletzungen des Naturschutzrechts noch nicht hätten einklagen können. Der Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Airbus-Werksgeländes vom 8. Mai 2000 sei noch vor Einführung des Verbandsklagerechts in Hamburg getroffen worden.

Auch die Beteiligungsrechte der Verbände am Planverfahren seien gewahrt worden. Die Unterlagen zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen in der Hörner Au seien nachgereicht worden. Die Verbände hätten diese nachträglich kommentieren können. Damit sei der Verfahrensfehler geheilt worden. Weitere Beteiligungsmängel lägen nicht vor. Die Wirtschaftsbehörde habe den Verbänden weder das Prognos-Gutachten zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Werkserweiterung vorlegen müssen noch die positive Stellungnahme der EU-Kommission.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens ließ das Gericht eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu. Die Verbände streben eine schnelle Entscheidung über ihre Beteiligungsrechte an, um ihr Anliegen vor den Europäischen Gerichtshof tragen zu können. Überdies ist eine Klage zweier Anwohner anhängig, die sich gegen den Lärm wehren, der von dem größeren Flugzeugwerk ausgehen wird. Gernot Knödler