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Archiv-Artikel

Beteiligung: Skrupel bei CDU

Die Wandsbeker CDU will heute Abend vier Bürgerbegehren zustimmen, um Bürgerentscheide zu verhindern. Das trifft auch in den eigenen Reihen auf Skepsis

In der CDU gibt es Kritik an dem Kniff, Bürgerentscheide durch formale Zustimmung zu den entsprechenden Bürgerbegehren zu verhindern. Die Altonaer CDU-Fraktion hatte auf diese Weise einen Bürgerentscheid gegen die Öffnung der Stresemannstraße verhindert. Ihre Wandsbeker Kollegen wollen heute Abend auf die gleiche Weise Bürgerentscheide zu zwei umstrittenen Bebauungsplänen in den Walddörfern verhindern. Inhaltlich hat sich die CDU klar gegen die Anliegen der Initiativen ausgesprochen.

„Aus heutiger Sicht würde ich sagen, das war falsch“, sagt der stellvertretende Altonaer CDU-Fraktionsvorsitzende Uwe Szczesny. Damals habe er befürchtet, die Unterstützer der Stresemannstraßen-Initiative aus den Reihen von Regenbogen und GAL würden den Bürgerentscheid instrumentalisieren, um nach der gerade verlorenen Wahl Entscheidungen der neuen Mehrheit zu torpedieren. Da es beim Bürgerentscheid keine Mindestbeteiligung gibt, hätten die Anwohner und ihre Helfer das Ergebnis verzerren können. Heute ist Szczesny überzeugt, dass das Thema im Bezirk insgesamt auf so großes Interesse gestoßen wäre, dass diese Furcht unbegründet war.

Sein Parteikollege Rolf Kruse, der im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft sitzt, betont, dass das seiner Meinung nach legale Verhalten der Altonaer und Wandsbeker nicht dem Willen des Gesetzgebers entspreche: „Das Bürgerbegehren wurde uns vom Volk geschenkt“, sagt er. Es ist Ergebnis des einzigen erfolgreichen Volksentscheids in Hamburg. „Man darf solche sinnvollen Instrumente nicht durch Frust kaputtmachen“, warnt Kruse. Das Gesetz solle so präzisiert werden, dass solche Winkelzüge nicht mehr möglich seien.

Einig sind sich Kruse und Szczesny in der Forderung nach einem höheren Quorum für die Bürgerbeteiligung in den Bezirken. Bisher müssen zwei bis drei Prozent der Wahlberechtigten ein Bürgerbegehren unterschreiben. Ein Bürgerentscheid ist aber schon gültig, wenn nur ein Einwohner an die Urne geht.

Zurzeit arbeitet eine Senatskommission an Vorschlägen für eine Reform des Bezirksverwaltungsgesetzes. Im Koalitionsvertrag bekennen sich die Regierungsparteien dazu, die Bezirke zu stärken. „Klare Kompetenzen für die Bezirke würden auch den Bürgerentscheid aufwerten“, glaubt Kruse. Thomas Mösch