: Senat spart mit Augenzwinkern
Verteilungskampf um liquide Restmittel endete einstimmig: Bis zur Wahl wird nach außen Ruhe bewahrt
Das System der staatlichen Finanzsteuerung ist manchmal absurd. Das hat Justiz-Staatsrat Ulrich Mäurer am Montag der Staatsräte-Runde an einem Beispiel vorgeführt: Wenn einer seiner Richter an ein Bundesgericht delegiert wird, steht der weiter auf der Liste seiner Personalkosten. Die Ausgaben werden aber erstattet – das läuft dann unter Einnahmen. Nun hat aber der Finanzplanungsrat in Berlin 0,5 Prozent als Obergrenze des konsumtiven Ausgaben-Wachstums festgelegt – völlig unabhängig von den Einnahmen. Das bedeutet: Obwohl das Justizressort das Geld dafür hätte, darf es keinen Ersatz-Richter einstellen. Das nennt der Senat „Liquiditätssteuerung“: Vorhandenes Geld darf nicht ausgegeben werden.
30 Millionen Euro vorhandener Liquidität dürfen für dieses laufende Jahr noch verteilt werden, 65,6 Millionen Euro Ausgaben von vorhandenem Geld haben die Ressorts in diesem Verteilungskampf für 2003 angemeldet. Auf der Staatsräte-Konferenz am Montag wurde hart darum gerungen. Als die Kultur-Staatsrätin Elisabeth Motschmann in aller Ehrlichkeit irgendwann meinte, sie müsse in einer „Protokollnotiz“ feststellen, dass diese Vorgabe für ihr Ressort nicht einzuhalten sei, da gab es fast einen Eklat: Die anderen Ressorts drohten, sie müssten dann auch förmlich zu Protokoll geben, dass sie den Beschluss nicht umsetzen können.
Völlig ohne Verständnis für die Probleme der Ressorts dieser „Liquiditätssteuerung“ gab sich der Chef der Senatskanzlei, Reinhard Hoffmann. Das brachte ihm von seinem designierten Nachfolger, Sozial-Staatsrat Arnold Knigge, den spöttischen Zuruf „Herr Finanzsenator“ ein. Finanzstaatsrat Günter Dannemann hatte dagegen Verständnis dafür, dass die strikte Ausgaben-Vorgabe manchmal absurd erscheine, meinte aber, so sei nun mal das System.
Einstimmig hat heute dann der Senat die Aufteilung der 30 Millionen Euro beschlossen. Jedem war dabei klar, dass die tatsächlichen Ausgaben darüber hinausgehen werden. Für den 15. Oktober – nach der Wahl – verabredete sich der Senat deshalb vorsorglich, um Ausnahmen von der „Liquiditätssteuerung“ per Einzelbeschluss nachträglich zu sanktionieren. kawe