Terror-Werbung: Strafe bestätigt

KARLSRUHE dpa ■ Das bundesweit erste Urteil wegen Verbreitung von Gewaltaufrufen des Terrornetzwerks al-Qaida ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Revision eines 38-jährigen Terrorhelfers gegen seine dreijährige Haftstrafe zurück. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte den irakischen Kurden aus Georgsmarienhütte bei Osnabrück im Juni wegen Werbens um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung im Ausland verurteilt. Der Angeklagte hatte eingeräumt, Videobotschaften und Reden von Al-Qaida-Rädelsführern über einen allgemein zugänglichen Internet-Chatroom verbreitet zu haben.