Rechtsnachrichten
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In dem Sammelklageverfahren wegen mutmaßlich überhöhter Gaspreise vor dem Landgericht Hamburg hat der Prozessbevollmächtigte der Gaskunden auf Anfrage der Eon Hanse AG den Verzicht auf die Einrede der Verjährung angeboten. Hintergrund: Die klagenden Gaskunden verweigern die Zahlung von Teilbeträgen bereits seit 2005. Ob die vermeintlichen Forderungen der Eon Hanse aus dem Jahr 2005 per 31. 12. 2008 nicht nur gegenüber außerhalb des Prozesses stehenden Gasprotestlern, sondern auch gegenüber den Sammelklägern verjähren würden, ist in der Rechtsprechung umstritten, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs spricht aber dafür. Die Verbraucherzentrale erwartet eine baldige Entscheidung zugunsten der Gaskunden. Sie empfiehlt auch den außerhalb des Prozesses stehenden Gaskunden, die bereits seit 2005 Zahlungen verweigern und denen Eon Hanse mit Klage gedroht hat, den Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu erklären.

Der erste Hamburger Mediationstag findet am 22. Januar 2009 in der Handelskammer statt. Veranstalter sind die Justizbehörde, die Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle sowie die Hanseatische Rechtsanwaltskammer. Themen werden unter anderem die Hamburger Mediationsangebote, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Qualifikationsstandards sein.

Anmeldung erbeten unter info@rechtsanwaltskammerhamburg.de oder per Fax unter der Nummer 040 - 35 74 41 - -41