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Archiv-Artikel

dna-profil in der praxis

Drei Wege zum Erfolg

Von CHR

Wenn am Tatort eine DNA-Spur gefunden wird, kann ein ohnehin Verdächtiger zu einer Speichelprobe gezwungen werden, die dann untersucht und mit der Tatortspur abgeglichen wird. Sind die DNA-Profile identisch, muss der Verdächtige erklären, wie die Spur an den Tatort kam. Wird der Verdacht am Ende ausgeräumt, wird das Testergebnis vernichtet. Immer wieder führt die Polizei nach Sexualverbrechen Massentests durch. Tests mit tausenden von Männern sind freiwillig, weil der bloße Wohnort noch keinen Verdacht begründet. Der soziale Druck gerade im ländlichen Raum führt aber oft dazu, dass auch der Täter eine Probe abgibt und dann gesteht. Die Testergebnisse der übrigen Personen werden vernichtet. In die 1998 eingerichtete Gendatei beim BKA kommen die DNA-Profile von Verdächtigen und überführten Tätern, wenn es um Straftaten von erheblicher Bedeutung (Mord, Vergewaltigung, Einbruchdiebstahl) geht. Stets muss dabei zusätzlich die Gefahr prognostiziert werden, dass nach einer Haftentlassung erneut „erhebliche“ Straftaten begangen werden. Diese Datei ermöglicht, dass eine Tatortspur auch mit den DNA-Mustern von potenziellen Rückfalltätern abgeglichen werden kann. Der Eintrag in die Gendatei wird gelöscht, wenn ein verurteilter Täter zehn Jahre nach Haftentlassung nicht mehr aufgefallen ist oder wenn ein Verdächtigter gar nicht verurteilt und das Verfahren eingestellt wird. CHR