: Juristische Winkelzüge
Drohkulisse und Erpressung: Gewerkschaft und SPD wehren sich gegen die Ankündigung der Finanzbehörde, beim geplanten LBK-Verkauf MitarbeiterInnen zu kündigen
Um den Verkauf des Landesbetriebes Krankenhäuser (LBK) möglichst ungehindert über die Bühne zu bringen, fährt der Senat jetzt ganz neue Geschütze auf. In einer internen Drucksache hat die Finanzbehörde angekündigt, die MitarbeiterInnen, die sich der Privatisierung arbeitsrechtlich in den Weg stellen, vor die Tür zu setzen. Für den Hamburger Chef der Gewerkschaft ver.di, Wolfgang Rose, verlässt Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) mit seiner „Drohkulisse“ den Verhandlungstisch. Auch die SPD spricht von einem „massiven Vertrauensbruch“. Der gesundheitspolitische Sprecher Mathias Petersen bezeichnete die Pläne gestern als „eiskalten Erpressungsversuch“.
Die Beschäftigten des LBK haben gesetzlich die Möglichkeit, dem Wechsel ihres Arbeitgebers von einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu einem Privatinvestor zu widersprechen. Rund 8.000 Beschäftigte haben sogar das Recht, in ein Arbeitsverhältnis mit der Stadt übernommen zu werden, weil sie schon vor der Überführung des LBK in eine Anstalt dort beschäftigt waren und ein „Rückkehrrecht“ haben. Die Übrigen können Widerspruch gegen den Arbeitgeberwechsel einlegen – was ihre Verhandlungsposition beim Abschluss des neuen Arbeitsvertrages stärkt – zumindest theoretisch.
Praktisch aber hat die Finanzbehörde sich nun einen Weg gesucht, um die Arbeitnehmerrechte auszuhebeln: Sie teilt den jetzigen LBK in zwei neue Gesellschaften auf, eine Betriebsgesellschaft, welche fortan die Kliniken betreiben soll, und eine Besitzanstalt, die Verwaltungsaufgaben übernimmt. Die Beschäftigten sollen bei der Betriebsgesellschaft angestellt werden. Machen sie aber Gebrauch von ihrem Widerspruchsrecht, werden sie stattdessen bei der Besitzgesellschaft angestellt – dem juristischen Nachfolger der Anstalt LBK. Die aber betreibt keine Krankenhäuser – weswegen den KlinikmitarbeiterInnen dort betriebsbedingt gekündigt werden kann.
„Hier wird auf Kosten der Mitarbeiter nach juristischen Winkelzügen gesucht, um ihr Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst auszuhebeln“, wirft Petersen dem Finanzsenator vor. Laut Rose sollen die Arbeitnehmer mit der Kündigungsandrohung unter Druck gesetzt werden, in die neue Gesellschaft zu wechseln. Zudem „soll mit dieser Erpressung die Akzeptanz für den Mehrheitsverkauf des LBK erzwungen werden“.
Die Akzeptanz der Bevölkerung ist dem Senat ohnehin egal. Er will den LBK-Verkauf zum Jahreswechsel vollziehen, obwohl sich rund 112.000 HamburgerInnen in einem Volksbegehren dagegen ausgesprochen haben. Ver.di hat eine juristische Expertise darüber in Auftrag gegeben, ob das Volksbegehren dergestalt ausgehebelt werden darf. Das Ergebnis wird in den kommenden Tagen vorgestellt. ELKE SPANNER