Der Fall Franjo A. : Abschiebung aus dem Krankenbett
„Der Patient war in neurologischer Behandlung und wurde im Krankenhaus untersucht. Als Therapiemaßnahme wurden fortlaufende Schmerztherapie und 2 Wochen Bettruhe empfohlen“: So steht es im Attest von Franjo A. vom 9. September. Es gilt bis zum Ende nächster Woche. Der 47-Jährige leidet seit Juni an den Folgen einer Rückenoperation.
Am vergangenen Freitag suchten Sachbearbeiter der Ausländerbehörde zusammen mit Polizeibeamten die Wohnung von A. auf. „Sie hatten einen Vollstreckungsauftrag zwecks Abschiebung“, so der Sprecher der Hamburger Ausländerbehörde, Norbert Smekal. Das Attest sei kein rechtliches Hindernis, den Rom nach Serbien abzuschieben: Die Bettruhe sei ja „nur empfohlen und nicht verordnet“.
Während seine Frau auf dem Ausländeramt die Duldung von A. verlängern wollte, verschafften sich die Beamten Zugang zu seiner Wohnung. Doch niemand war zu Hause. Seine Frau erzählt: „Mein Mann war mit dem Taxi beim Arzt. Als er nach Hause kam, sah er die Polizei vor seiner Tür.“ Er habe gewusst, dass sie ihn abschieben wollten. Deswegen sei er trotz Rückenschmerzen geflohen.
Schon einmal hatte die Behörde den mehrfachen Vater abschieben wollen (taz berichtete). Am 3. September stoppte ein Antrag an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAFL) die Abschiebung. Der Anwalt von A. hatte argumentiert, dass seinem Klienten in Serbien-Montenegro eine unzureichende Behandlung für sein Rückenleiden drohe, da er Angehöriger einer diskriminierten Minderheit sei. Am vorigen Freitag entschied das BAFL, dass die Abschiebung doch erfolgen kann.
Seitdem hat der 47-Jährige mit seiner Frau nur noch telefonischen Kontakt. Weder die Ausländerbehörde noch seine Familie wissen, wo sich Franjo A. aufhält. Sie