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Archiv-Artikel

mietenspiegel Zeitgemäße Anpassung

Dass der Senat den Energieverbrauch eines Hauses in den Mietenspiegel einfließen lassen will, ist in Zeiten des Klimawandels überfällig. Es ist nicht einzusehen, warum ein Vermieter nur davon profitieren können sollte, dass er einen Luxus wie große Badezimmer zur Verfügung stellt – nicht aber für eine Verkleinerung des ökologischen Fußabdrucks durch energetische Sanierung. Mit der Reform das Mietenniveau anzuheben, wäre nicht gerechtfertigt.

KOMMENTAR VON GERNOT KNÖDLER

Die energetische Sanierung ist bereits bezahlt: Entweder sie wurde staatlich gefördert oder sie wird auf die Mieter umgelegt. Wird sie in den Mietenspiegel einbezogen, handelt es sich dabei allein um eine Verstärkung des Anreizes. Das ist sinnvoll, weil schnelles Handeln beim Klimaschutz Not tut und das Potenzial beim CO2-Ausstoß im Gebäudebestand besonders groß ist.

Der Anreiz wirkt umso besser, wenn er auch negativ wirkt: Wer nichts investiert, soll draufzahlen. Bisher schöpft er einen Mehrwert aus der Steigerung des Mietniveaus ab, zu der er nicht beigetragen hat. Was daran unredlich sein soll, dieses Geld im Sinne des Klimaschutzes umzuverteilen, erschließt sich nicht.

Sinkende Mieten hier – steigende Mieten dort: Heraus käme ein Nullsummenspiel, beim dem der Klimaschutz profitieren würde. Mehr ist ist nicht zu wollen.