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Auf dem Land herrscht Angst vor Nachbarn

Gut 11.000 Biobauern und konventionelle Landwirte haben sich zu gentechnikfreien Zonen zusammengeschlossen

BERLIN taz ■ Die Angst vor der Gentechnik sorgt für ungewohnte Zusammenarbeit zwischen ökologischer und konventioneller Landwirtschaft. Seit Herbst 2003 haben sich bereits 11.600 Landwirte aus beiden Richtungen im Rahmen der Aktion „Faire Nachbarschaft“ zu so genannten genbefreiten Regionen zusammengeschlossen. Damit sind rund eine Million Hektar Nutzfläche in Deutschland garantiert frei von genmanipuliertem Saatgut.

Unterstützt werden die Landwirte vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Er forderte gestern eine weitere Ausweitung solcher Flächen. Gleichzeitig warnte BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer vor Gefahren durch Nachbarhöfe, die genbehandeltes Saatgut einsetzten. Das Problem: Erreichen die Pollen der genbehandelten Getreidefelder das konventionelle Getreide, führen sie dort zu einer „Kontaminierung“ der Ernte. Die möglichen wirtschaftlichen Folgen eines solchen Blindfluges erläutert die Öko-Landwirtin Cornelia Schmidt. Die Erträge ihres 70-Hektar-Betriebes vermarktet sie direkt auf Berliner Biomärkten. Stelle sich nun heraus, dass sie – ganz ohne ihr Zutun – genmanipulierte Ware anbiete, wäre der gute Ruf bei den Verbrauchern ruiniert und ihre Existenz bedroht. Ersetzen würde ihr die Verluste nach geltendem Recht bislang niemand.

Auch für konventionell arbeitende Betriebe ist das ein Problem, sagt Kurt-Henning Klamroth, Präsident des Deutschen Bauernbundes. „Der Einsatz von Gentechnik-Saaten birgt unkalkulierbare wirtschaftliche Risiken für die Landwirte.“

Deswegen regt der BUND schon seit geraumer Zeit strenge Haftungsregeln für den Fall einer „Kontaminierung“ der nicht genmanipulierten Produkte an. Zentrales Prinzip dieser – bislang nur geplanten – Regelungen sei die gesamtschuldnerische Haftung. Wird beispielsweise ein konventioneller Getreideacker von Genflächen umgeben und mit deren Pollen belastet, muss der traditionelle Landwirt bisher in detektivischer Fleißarbeit ausfindig machen, von welchem Feld seine Saat „verseucht“ wurde. „Ein Unding“, findet Moldenhauer.

Bei der gesamtschuldnerischen Haftung hingegen würden allen vier Genbauern zu gleichen Teilen die Zahlung des Schadens auferlegt. Dieser Schaden beziehe sich dabei auf die Differenz zwischen dem hochpreisigeren unbehandelten Getreide und dem billigeren Genmaterial. Rufschäden wären darin allerdings nicht enthalten.

MARCO LAUER

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