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Archiv-Artikel

Ohne Deutschkurs gibt‘s kein Geld vom Amt

Zum 1. Januar 2005 wird Deutsch zum Pflichtfach für Zuwanderer. Ein Flyer soll helfen, im Kölner Angebotsdschungel den richtigen Kurs zu finden. Für „geduldete“ Flüchtlinge heißt es weiterhin, alleine Vokabeln zu büffeln

Köln taz ■ Schon jetzt zählt die Volkshochschule Köln in ihren Deutschkursen 10.000 Belegungen pro Jahr. Der Andrang wird mit der Einführung des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 deutlich steigen. Dann hat jeder Zuwanderer das Recht aber auch die Pflicht zur Teilnahme an einem Deutschkurs. Von dem neuen Gesetz betroffen sind Neuzuwanderer mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis aber auch MigrantInnen, die bereits seit Jahren hier leben und Sozialleistungen beziehen. Sie alle müssen ausreichende Deutschkenntnisse durch einen Sprachtest nachweisen. Können sie das nicht, ist die Teilnahme an einem Kurs verpflichtend.

Das „Netzwerk Deutsch für Köln“ hat jetzt einen Flyer mit den 19 öffentlichen Anbietern solcher Deutschkurse gestaltet. „Damit soll der Angebotsdschungel in Köln übersichtlicher gestaltet werden“, sagt Beate Blüggel vom Amt für Weiterbildung. „Wir rechnen mit einem Bedarf von 10.375 Kursplätzen im Jahr“, sagt sie. Auch vorher waren die Deutschkurse in Köln gut besucht. Dies bestätigt auch Juan Rodriguez vom Internationalen Zentrum Groß Sankt Martin: „Unsere Kursteilnehmer sind hoch motiviert.“

Rodriguez bemängelt allerdings, dass insbesondere zukünftige Arbeitslosengeld II-Bezieher durch die neue Gesetzgebung Interessenkonflikten ausgesetzt werden könnten. Einerseits werden sie bei mangelhaften Deutschkenntnissen zur Kursteilnahme verpflichtet. Bleiben sie dem Kurs fern, können sie 10 Prozent ihrer Bezüge verlieren. Sollten sie jedoch ein Arbeitsangebot erhalten, müssen sie es annehmen, was den Abbruch des zeitintensiven Deutschkurses bedeutet.

Dass AsylbewerberInnen und MigrantInnen im Duldungsstatus dagegen auch künftig keinen Anspruch auf eine Kursteilnahme haben, hält Claus-Ulrich Prölß vom „Kölner Runden Tisch für Integration“ für „bedenklich gerade bei Personen, die seit Jahren auf Duldungsstatus in Deutschland leben.“ Hinzu komme der Selbstkostenanteil von einem Euro pro Stunde, der für ALG-II-Bezieher eine enorme finanzielle Belastung sei. Tatsächlich kostet der Kurs bei 600 Stunden jeden Teilnehmer 600 Euro.

In der Kritik ist auch das hohe Niveau der Kurse. Am Ende steht abermals ein Deutschtest, bei Bestehen gibt es ein Zertifikat. „Unsere Pädagogen gehen davon aus, dass 60 bis 70 Prozent der Teilnehmer den Test nicht bestehen werden“, sagt Blüggel. Was dann passiert, ist bislang nicht festgelegt. Blüggel befürchtet daher, dass die Ausländerbehörde womöglich willkürlich Sanktionen gegen „faule“ Kursteilnehmer verhängt. sandra pingel

Der Flyer liegt ab sofort in den Ausländerbehörden, den Jobbörsen sowie den interkulturellen Diensten der Bezirksämter aus. Im Internet ist er unter www.kompetenzzentrum-sprachfoerderung.de abrufbar.