39 Gesetze wurden gemacht

Arbeitsbilanz des 2021 gewählten Abgeordnetenhauses

Viel Zeit hatte das Berliner Abgeordnetenhaus nicht zwischen seiner konstituierenden Sitzung am 4. November 2021 und der Wiederholungswahl vor zwei Wochen. Dennoch beschloss das Parlament in diesen rund 15 Monaten in 26 Plenarsitzungen immerhin 39 Gesetze, wie aus einer Statistik hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Fachausschüsse, Unterausschüsse und ein Untersuchungsausschuss zur rechten Anschlagserie in Neukölln kamen demnach zu insgesamt 377 Sitzungen zusammen. Der Petitionsausschuss absolvierte 24 Sitzungen und bearbeitete 1.800 Eingaben von BürgerInnen. 890 Drucksachen wurden in den parlamentarischen Ablauf eingebracht.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte die Wahl am 26. September 2021 wegen „schwerer systemischer Mängel“ für ungültig erklärt und eine Wiederholung angeordnet. Das Besondere daran: Die fünfjährige 19. Legislaturperiode, die 2021 begonnen hatte, läuft normal weiter bis 2026. Dennoch muss sich das Abgeordnetenhaus nach der Wiederholungswahl neu konstituieren, inklusive der Fraktionen und Ausschüsse. Die Rechtsakte des bisherigen Parlaments behalten laut Verfassungsgerichtshof ihre Gültigkeit. Das betrifft zum Beispiel Gesetze. Und Gesetzentwürfe, die im ersten Teil der 19. Legislaturperiode in das Parlament eingebracht wurden, können im zweiten Teil der Legislatur in zweiter Lesung verabschiedet werden. Nach einer Neu- statt Wiederholungswahl wäre das nicht möglich. (dpa)