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Schlappe fürs BamfHandy-Daten sind geschützt

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) darf nicht anlasslos die Handys von Asylsuchenden auswerten. Diese übliche Praxis sei nicht rechtmäßig, wenn sonstige vorliegende Erkenntnisse und Dokumente nicht hinreichend berücksichtigt würden, entschied der erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts am Donnerstag in Leipzig (Az. BVerwG 1 C 19.21). Damit wiesen die fünf Bundesrichter die Sprungrevision des Bamf gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von Juni 2021 (Az. VG 9 K 135/20 A) zurück und bestätigten das Berliner Urteil. Die Auswertung digitaler Datenträger eines Ausländers sei erst zulässig, wenn der Zweck nicht durch mildere Mittel erreicht werden könne. (dpa)

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