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südwesterFrage der Zuständigkeit

Sorry, da war der südwester nachlässig beim Meldung-Scannen. Anders als behauptet, hat sich das Landgericht Bremen schon am Freitag, 13. 1., im Streit der örtlichen AfD und ihres Doubles für nichtzuständig erklärt. In Bremen wird im Mai die Bürgerschaft gewählt, die Abgeordneten kriegen rund 5.200 Euro monatlich. Also streiten ein Not- und der Rumpf- Vorstand der Landes-AfD, wer seine Kandidaten anmelden darf. Das aber könne allein die Parteigerichtsbarkeit entscheiden, hat das Landgericht erklärt. Womit für den südwester klar ist: Die ordentliche Gerichtsbarkeit kommt erst zum Zuge, wenn die streitende Partei ihren Konflikt mit Kanthölzern ausbattlet. Aber selbst wenn dann ein Tatverdächtiger ermittelt würde: Das entsprechende Rohheitsdelikt kann jeder Amtsrichter aburteilen.

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