südwester: Frage der Zuständigkeit
Sorry, da war der südwester nachlässig beim Meldung-Scannen. Anders als behauptet, hat sich das Landgericht Bremen schon am Freitag, 13. 1., im Streit der örtlichen AfD und ihres Doubles für nichtzuständig erklärt. In Bremen wird im Mai die Bürgerschaft gewählt, die Abgeordneten kriegen rund 5.200 Euro monatlich. Also streiten ein Not- und der Rumpf- Vorstand der Landes-AfD, wer seine Kandidaten anmelden darf. Das aber könne allein die Parteigerichtsbarkeit entscheiden, hat das Landgericht erklärt. Womit für den südwester klar ist: Die ordentliche Gerichtsbarkeit kommt erst zum Zuge, wenn die streitende Partei ihren Konflikt mit Kanthölzern ausbattlet. Aber selbst wenn dann ein Tatverdächtiger ermittelt würde: Das entsprechende Rohheitsdelikt kann jeder Amtsrichter aburteilen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen