piwik no script img

Hamburgs Senat erlaubt nun doch Kundgebungen

Der rot-grüne Hamburger Senat ist am Wochenende von seiner scharfen Haltung gegenüber Demonstrationen in Pandemie-Zeiten abgerückt. Eine seit Freitag geltende Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus enthalte eine Ausnahmeregel, die es ermögliche, Kundgebungen unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen, sagte Innensenator Andy Grote (SPD) auf der Landespressekonferenz. Das könne für Veranstaltungen mit wenigen Teilnehmern gelten, die Abstand hielten, etwa Mahnwachen oder Versammlungen „die auf eine bestimmte Optik zielen“, wie Grote sagte. Auch dürfe es im Kontext einer solchen Versammlung nicht zu größeren Aufläufen kommen. Die Polizei hatte in den letzten Wochen mehrfach solche Versammlungen mit dem Hinweis auf eine Allgemeinverfügung zur Seuchenbekämpfung aufgelöst, zuletzt am Sonntag. (knö)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen