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Archiv-Artikel

Hart im Einzelfall

Bei Kürzungen bekommen widerspenstige ALG-II-Empfänger einen 10- Euro-Gutschein für Lebensmittel

Von ede

bremen taz ■ Die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (Bagis) ist in der Pflicht: Nach dem Motto „Fordern und Fördern“ soll sie jedem arbeitslosen Jugendlichen ein Angebot machen, das diesen in Arbeit oder Weiterbildung bringt. Wer sich verweigert, den können drastische Strafen treffen. Nicole K. musste das erleben. Weil die 21-jährige Arbeitslosengeld-II-Bezieherin einen Ein-Euro-Job bei der Fraueninitiative Quirl in Walle nicht annehmen wollte, wurde ihr – so ist es für junge Leute unter 25 Jahren vorgesehen – gleich der gesamte Monatssatz von 345 Euro gestrichen. Stattdessen gewährte die Bagis einen Gutschein im Wert von zehn Euro für den Mitgliedsbeitrag bei der Nordbremer Lebensmittelhilfe, wo die junge Frau sich Lebensmittel besorgen könnte. „Zu uns kommen im Monat acht bis zehn Personen mit so einem Bagis-Gutschein“, sagt der Vereinsvorsitzende.

„Diese Praxis ist auch vom Gericht gedeckt“, erklärt Bagis-Vize Eckhard Lange. Zugleich lenkt er im Fall von Nicole K. ein. „Selbstverständlich bekommt die junge Frau auch einen Betrag für die Mindestsicherung ausgehändigt“ – damit sie etwa Hygieneartikel kaufen könne. Auch sei klar, dass die Lebensmittelhilfe oder die Bremer Tafel nur für je einen Monat so in Anspruch genommen würden. Im übrigen sei der jungen Frau ein gutes Angebot gemacht worden, das bei der durchaus angesehenen Fraueninitiative Quirl auch die Teilnahme an einer Weiterbildung umfasst hätte.

Zuvor hatte die Solidarische Hilfe darauf hingewiesen, dass Betroffene während der Streichung des Regelsatzes für drei Monate Lebensmittelgutscheine bekommen müssten, die 42 Prozent der Leistung entsprächen. Die Bedürftigen auf längere Zeit an die Bremer Tafel zu verweisen, deren Lebensmittelangebot sehr zufällig sei, sei „Schikane“, hieß es. ede