kontext unterliegt afd:
Das Landgericht Mannheim hat es der Wochenzeitung „Kontext“ in einem Eilverfahren bis auf Weiteres untersagt, einen rechtsextremen Mitarbeiter der baden-württembergischen AfD beim Namen zu nennen und Zitate aus seinen Facebook-Chats zu veröffentlichen. Der Mann hatte behauptet, die Chatprotokolle seien manipuliert und die rassistischen Zitate stammten nicht von ihm. Bleibt zu hoffen, dass die Hauptverhandlung die Wahrheit ans Sonnenlicht bringt.
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