leserInnenbriefe:
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Schwerer Imageschaden
betr. „Bring den Alten zur Räson!“
taz nord 29. 12. 17
Die Analyse zum Umgang des HSV mit seiner Geschichte greift zu kurz. Zum einen bleibt bei einer Person wie Otto „Tull“ Harder wichtig zu erwähnen, dass jener nach seiner Entlassung aus alliierter Haft nicht nur von Mitgliedern des Vereins, sondern einem größeren Teil der Hamburger Bevölkerung wieder ins Herz geschlossen wurde. Zum anderen sollte der Druck auf eine Firma wie Kühne + Nagel, endlich die eigene Rolle im Dritten Reich aufzuarbeiten, vor allem von der Politik ausgehen, da Städten wie Hamburg und Bremen ein schwerer Imageschaden droht, sollten einmal Medien aus den USA oder Israel über den Fall berichten. Deshalb müssen sich insbesondere die beiden rot-grünen Senate hier stärker für eine Lösung einsetzen! Rasmus Ph. Helt, Hamburg
Bitte mit Stadtplan
betr. „Links, links, links!“
taz nord vom 26. 12. 17
Seit bald 60 Jahren bin ich Einpendler nach Osnabrück und kenne die dortige Verkehrssituation. Mein Respekt gilt LKW-FahrerInnen, obwohl ich selbst als Radfahrer einmal in einen rechtsabbiegenden Lieferwagen gerauscht bin. Ich war auf dem Radweg auf der richtigen Seite unterwegs. Meine linke Schulter diente als „Airbag“, war dann allerdings arg lädiert; der Kopf war unversehrt. Durch zusätzliche Abbildung eines Ausschnitts aus dem Stadtplan der „Friedensstadt“ wären uns vielleicht einige klugscheißerische und/oder zynische Kommentare auf taz.de erspart geblieben. Auf dem Stadtplan ist nämlich zu erkennen, dass es sinnvoll wäre, wenn LKWs den „Wallring“ nur rechts herum befahren, damit sie links abbiegen müssen, wenn sie in den Ring einbiegen wollen oder diesen wieder verlassen wollen. H. W. Heinrich, Bissendorf
Juristisch in Ordnung
betr. „Steinewerfer vogelfrei“
taz nord vom 20. 12. 17
Die Verfolgung von Straftätern ist notwendig und wichtig. Gleichzeitig gilt die Unschuldsvermutung. Angesichts der Krawalle zum G20-Gipfel, der begangenen Straftaten, ist gleichwohl eine differenzierte, nicht verharmlosende Betrachtung angezeigt. Durch die pauschale Veröffentlichung der verdächtigen Personen wird aber einer undifferenzierten Betrachtungsweise bis hin zur lebenslangen Diffamierung und Stigmatisierung auch von möglicherweise Unschuldigen Tür und Tor geöffnet. Dem, der einer differenzierten Betrachtung zuspricht, sollte nicht aufgefordert werden, zurückzutreten. Ich glaube, die Vizepräsidentin der Bürgerschaft hat kein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat. Eine derartige Öffentlichkeitsfahndung, die juristisch in Ordnung ist, muss nicht unter Berücksichtigung aller beachtenswerten Aspekte „wichtig und richtig“ sein. Peter Stolt, Hamburg
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