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Elbvertiefung verhandelt

Am Bundesverwaltungsgericht sind am Mittwoch die letzten Klagen gegen die Elbvertiefung mündlich verhandelt worden. Es ging um Einwände von Immobilienbesitzern in Hamburg-Övelgönne und Blankenese. Sie bemängeln, dass die Auswirkungen der Vertiefung auf Uferabbrüche, Lärmbelastung und Flutrisiken nicht korrekt eingeschätzt worden seien. Ein Klägerpaar wendet sich gegen ein 70 Meter hohes Leuchtfeuer, das auf einem Nachbargrundstück errichtet werden soll. Die Kläger hoffen auf Schutzmaßnahmen für ihre Grundstücke. Das Urteil soll voraussichtlich nächsten Dienstag verkündet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar die Planungen für die Elbvertiefung als weitgehend rechtmäßig eingestuft. Im November hatte das Gericht Klagen von zwei Kommunen sowie Fischern abgewiesen. (dpa)

Kameras installiert

Insgesamt 190 Kameras filmen seit Mittwoch am Hamburger Hauptbahnhof. Die Live-Bilder werden rund um die Uhr zur Bundespolizei und in die Betriebszentrale des Bahnhofs übertragen, wie die Deutsche Bahn mitteilte. Bahn und Bund investierten rund 1,7 Millionen Euro. Der Bahn zufolge speichert die Bundespolizei die Videobilder temporär. Bis 2023 wollen Bund und Bahn gemeinsam rund 85 Millionen Euro in Modernisierung und Ausbau der Videoüberwachung an Bahnhöfen investieren. (epd)

Hilfsfonds gefordert

Niedersachsens Grüne haben einen Hilfsfonds für jene gefordert, die Bürgschaften für Geflüchtete übernommen haben. Innenminister Boris Pistorius (SPD) kündigte an, er wolle sich mit der geschäftsführenden Bundesarbeitsministerin Katarina Barley (SPD) treffen, um eine Lösung zu finden. Um Syrer aus dem Konfliktgebiet zu holen, hatten Bürger aus Niedersachsen seit 2013 Verpflichtungserklärungen unterschrieben. Sie gingen davon aus, dass ihre Unterhaltsverpflichtung endet, sobald die Betroffenen als Flüchtlinge anerkannt werden. Aber das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Verpflichtung nach der Anerkennung der Asylbewerber bestehen bleibt. Die Helfer sollen nun zum Teil hohe Beträge an Jobcenter zahlen. (dpa)

Schweinepest vorbeugen

Um einer möglichen Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen, will Niedersachsen die Wildschweinbestände verringern. Dazu soll auch die Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben werden, kündigte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) am Mittwoch an. Der Schutz von Elterntieren soll gewährleistet bleiben. Zusätzlich zu einer intensiveren Bejagung soll außerdem der Fallenfang genehmigt werden. Die Afrikanische Schweinepest ist eine Infektionskrankheit, die bei Wild- und Hausschweinen meist binnen weniger Tage tödlich endet. Sie breitet sich über Wildschweine aus. Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. In den vergangenen Wochen traten vermehrt Fälle in Osteuropa auf. (dpa)

Klagen abgewiesen

Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat am Mittwoch Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrt-Bundesamt im Abgas-Skandal abgewiesen. Der Verband sei nicht klageberechtigt, entschied die dritte Kammer des Gerichts. Über den Inhalt der Klagen wurde nicht verhandelt. Die Umweltschützer wollten mit den Klagen gegen das nach ihrer Auffassung unzureichende Vorgehen der Behörde gegen den Betrieb unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in Autos vorgehen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließ das Gericht sowohl die Berufung als auch die Revision direkt zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. (dpa)

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