Problem des Rechtswegs: Leiden durch Berufung
Die Neuauflage des Prozesses gegen den Zivilpolizisten Marcel B. belastet vor allem dessen Opfer, das mit den Folgen des Überfalls bis heute nicht klar kommt
Die Erinnerung an den Überfall fällt dem Opfer schwer. Foto: Nikolai Wolff (Fotoetage)
Bei einer Verurteilung ist es des Angeklagten gutes Recht, Berufung einzulegen. Schließlich hat er so die Möglichkeit, die Geschehnisse noch einmal zu schildern und vielleicht eine mildere Strafe oder sogar den Freispruch zu erhalten. Daher ist verständlich, dass der Polizist Marcel B. auf seinem Recht besteht, schließlich würde er seine Arbeit verlieren. Jedoch ist fragwürdig, ob das gerade in diesem Fall gerecht ist.
Wie sollen gleiche Aussagen, das Urteil ändern? Bisher hat die Verhandlung keine neuen Erkenntnisse erbracht. So berichteten Angeklagter und Zeuge auf gleiche Weise wie vor zwei Jahren über die Handlung. Vier Jahre sind seit dem Gewaltakt vergangen. Das ist ein Problem, denn die Erinnerungen der rund 20 Zeugen sind mit der Zeit verblasst. Folglich sind deren Aussagen lückenhaft oder unbrauchbar.
Hinzu kommt, dass die Neuverhandlung eine große psychische Belastung für den Betroffenen V. de O. bedeutet. Er muss sich erneut an Dinge erinnern, die man lieber vergessen möchte. Während der Verhandlung kämpft V. de O. mit den Tränen und zwingt sich regelrecht, die Ereignisse ein weiteres Mal zu schildern. „Das hat mein Leben beendet“, sagt er über das Geschehene.
Dieser Prozess hat geringe Chancen auf ein anderes Urteil und er lässt den Betroffenen leiden. Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, beim alten Urteil zu bleiben.
Isabella Stechel-Marceddu (15), Gymnasium Waldschule Hagen i. Br. und dort Chefredakteurin der SchülerInnenzeitung war bei der taz.bremen am Zukunftstag 2017 als Gerichtsreporterin und Schülerinnenredakteurin tätig.
Problem des Rechtswegs: Leiden durch Berufung
Die Neuauflage des Prozesses gegen den Zivilpolizisten Marcel B. belastet vor allem dessen Opfer, das mit den Folgen des Überfalls bis heute nicht klar kommt
Die Erinnerung an den Überfall fällt dem Opfer schwer. Foto: Nikolai Wolff (Fotoetage)
Bei einer Verurteilung ist es des Angeklagten gutes Recht, Berufung einzulegen. Schließlich hat er so die Möglichkeit, die Geschehnisse noch einmal zu schildern und vielleicht eine mildere Strafe oder sogar den Freispruch zu erhalten. Daher ist verständlich, dass der Polizist Marcel B. auf seinem Recht besteht, schließlich würde er seine Arbeit verlieren. Jedoch ist fragwürdig, ob das gerade in diesem Fall gerecht ist.
Wie sollen gleiche Aussagen, das Urteil ändern? Bisher hat die Verhandlung keine neuen Erkenntnisse erbracht. So berichteten Angeklagter und Zeuge auf gleiche Weise wie vor zwei Jahren über die Handlung. Vier Jahre sind seit dem Gewaltakt vergangen. Das ist ein Problem, denn die Erinnerungen der rund 20 Zeugen sind mit der Zeit verblasst. Folglich sind deren Aussagen lückenhaft oder unbrauchbar.
Hinzu kommt, dass die Neuverhandlung eine große psychische Belastung für den Betroffenen V. de O. bedeutet. Er muss sich erneut an Dinge erinnern, die man lieber vergessen möchte. Während der Verhandlung kämpft V. de O. mit den Tränen und zwingt sich regelrecht, die Ereignisse ein weiteres Mal zu schildern. „Das hat mein Leben beendet“, sagt er über das Geschehene.
Dieser Prozess hat geringe Chancen auf ein anderes Urteil und er lässt den Betroffenen leiden. Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, beim alten Urteil zu bleiben.
Isabella Stechel-Marceddu (15), Gymnasium Waldschule Hagen i. Br. und dort Chefredakteurin der SchülerInnenzeitung war bei der taz.bremen am Zukunftstag 2017 als Gerichtsreporterin und Schülerinnenredakteurin tätig.
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Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Kommentar von
Isabella Stechel-Maceddu
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