und heute: …kritisieren Lehrer ihren Dienstherren
Der Philologenverband in Niedersachsen beschwert sich: Nachdem 2015 das Oberverwaltungsgericht Lüneburg feststellte, dass eine Erhöhung der Schulstunden von Gymnasiallehrern von 23,5 auf 24,5 verfassungswidrig sei, habe die Landesregierung noch immer nicht gehandelt und die Arbeitszeiten untersucht. Die Philologen beauftragten daher den Verwaltungsrechtler Ulrich Battis, ein Rechtsgutachten zu der Frage zu erstellen, „ob diese „Weigerung mit den Pflichten des Dienstherren“ vereinbar sei. Das Ergebnis des Gutachtens wird der Verband heute vorstellen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen