und heute
: …kritisieren Lehrer ihren Dienstherren

Der Philologenverband in Niedersachsen beschwert sich: Nachdem 2015 das Oberverwaltungsgericht Lüneburg feststellte, dass eine Erhöhung der Schulstunden von Gymnasiallehrern von 23,5 auf 24,5 verfassungswidrig sei, habe die Landesregierung noch immer nicht gehandelt und die Arbeitszeiten untersucht. Die Philologen beauftragten daher den Verwaltungsrechtler Ulrich Battis, ein Rechtsgutachten zu der Frage zu erstellen, „ob diese „Weigerung mit den Pflichten des Dienstherren“ vereinbar sei. Das Ergebnis des Gutachtens wird der Verband heute vorstellen.