: Politaktivisten vor Gericht
„Pro Köln“ klagt gegen das Land Nordrhein-Westfalen
Manfred Rouhs und Markus Beisicht haben aber auch irgendwie immer Pech: Egal, wo die zwei kölschen Politaktivisten seit nunmehr über zwanzig Jahren auftauchen, stets war zu ihrem Leidwesen der NRW-Verfassungsschutz nicht weit.
So erging es dem 1965 geborenen Rouhs bereits, als er Anfang der 80er Jahre von der Jungen Union zu den Jungen Nationaldemokraten wechselte, deren Landesvorsitzender wurde und 1986 für die NPD für den Bundestag kandidierte. Auch als Rouhs und Beisicht, Jahrgang 1963, neben ihrem Jurastudium den deutschnationalen „Ring Freiheitlicher Studenten“ (RFS) an der Kölner Uni schmissen, schauten die Schlapphüte interessiert zu. Nicht anders verhielt es sich, als die beiden 1989 für die „Republikaner“ in den Kölner Rat einzogen und ebenso als sie sich Anfang der 90er Jahre mit der „Deutschen Liga für Volk und Heimat“ (DLVH) von den REPs abspalteten. Und auch ihr gegenwärtiges Betätigungsfeld hat wieder seinen festen Platz in den jeweiligen Verfassungsschutzberichten: die so genannte „Bürgerbewegung pro Köln“, deren Vorsitzender Beisicht und deren Schatzmeister Rouhs ist. Bei der Kommunalwahl 2004 erhielt die Truppe 4,7 Prozent der Stimmen und ist seitdem mit vier Mitgliedern im Stadtrat vertreten.
Nun wollen Rouhs und Beisicht ihren nächsten großen Erfolg erringen: Nach dem Willen der „pro Köln“-Aktivisten soll ihre „Bürgerbewegung“ künftig nicht mehr in den VS-Berichten zu finden sein. Denn auch wenn Rouhs als Verleger, der über seine Internetplattform www.nation24.de diverses unappetitliche Zeugs vertreibt, und Beisicht als Rechtsanwalt, zu dessen Kundenkreis etliche einschlägig bekannte Neonazis gehören, nicht schlecht am rechtsextremistischen Ungeist verdienen dürften: selbst wollen sie sich und ihre „Bürgerbewegung“ nicht länger als rechtsextremistisch eingeordnet sehen. Nach ihrer Auffassung sind sie schließlich nur „Nonkonformisten“ und „Patrioten“, die gegen sie erhobenen Anschuldigungen hingegen „staatliche Verleumdung“ und „reine Konkurrenzabwehr zu Gunsten der verbrauchten, etablierten Parteien“. Deswegen hat „pro Köln“ das Land Nordrhein-Westfalen verklagt. Heute findet vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf die mündliche Verhandlung statt. PASCAL BEUCKER