Unterm Strich:
Das Urheberrecht für das Geburtstagslied „Happy Birthday to You“ ist ungültig. Das Bundesgericht in Los Angeles entschied am Dienstag (Ortszeit), dass das Lied Allgemeingut sei. Der US-Musikriese Warner Music Group besäße kein gültiges Urheberrecht an dem Lied. Das Major-Label hatte sich 1988 die Rechte gesichert. Der Konzern verdiente umgerechnet etwa 1.800 Euro im Jahr mit der kommerziellen Nutzung des Songs. Die Musikerin Mildred Hill aus dem US-Bundesstaat Kentucky hat gemeinsam mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty, das Lied 1893 komponiert. Es hieß ursprünglich „Good Morning to You“. Drei Filmschaffende hatten 2013 die Klage eingereicht. In Deutschland ist laut der Verwertungsgesellschaft Gema „Happy Birthday to You“ nur noch bis Ende 2016 geschützt.
Geflüchtete Profimusiker aus Syrien haben am Dienstagabend in Bremen zusammen mit deutschen Kollegen in einem 50-köpfigen Exil-Orchester erstmals ein Konzert gegeben. Das „Syrian Expat Philharmonic Orchestra“ wurde von Martin Lentz dirigiert. Der Initiator der Aktion, der syrische Kontrabassist Raed Jazbeh, hat über Facebook Kontakte zu syrischen Musikerkollegen aufgebaut, die wie er geflüchtet sind. Auf meist geliehenen Instrumenten eröffneten sie das ausverkaufte Konzert. Das Exil-Orchester wolle syrische Klassik spielen und regelmäßig auftreten. Am 3. Oktober ist ein Konzert in Lüneburg geplant.
Die Behörden in Vietnam wollen in Zukunft nur drei Mal fünf Sekunden Sex pro Film erlauben. Die Regisseure Nguyen Thanh und Van Bui Tuan Dung kritisierten in vietnamesischen Medien, dass es nicht auf die Länge einer Sexszene ankomme, sondern auf deren Qualität. Der Chef der Zensurbehörde sagte, die öffentliche Meinung werde vor Inkrafttreten des Verbots angehört. Was genau unter einer Sexszene verstanden wird, ist jedoch umstritten: Eine vollständig nackte Schauspielerin falle unter das Verbot, berichtete die Zeitung Thanh Nien. Ob dies auch für einen nackten Mann gelte, sei unklar.
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