piwik no script img

Kassenpatient muss warten

Ungeachtet langer Wartezeiten können Kassenpatienten nur in akuten Notfällen auf private Psychotherapeuten ausweichen. Möglich ist dies lediglich dann, wenn der Patient auf eine Akutbehandlung angewiesen und ein zugelassener Therapeut nicht erreichbar ist, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Freitag veröffentlichen Beschluss. Wer indes ohne Absprache mit seiner Krankenkasse auf eine private Therapie ausweicht, müsse damit rechnen, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Im konkreten Fall hatte ein Berliner wegen einer schweren Depression eine Verhaltenstherapie bei einer Psychotherapeutin begonnen, die von der Krankenkasse nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen war. (epd)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen