Tarifstreit: Neuer Bahnstreik ist vorerst ausgesetzt

Der Aufsichtsrat der Bahn will zwischen Management und Gewerkschaft vermitteln. Falls das scheitert und doch gestreikt wird - hier ein paar Tipps für Kunden.

Keinen Zug erwischt? Versuchen Sie, sich Kosten erstatten zu lassen - die Rechtslage ist nicht eindeutig. Bild: dpa

FRANKFURT/M. taz An diesem Donnerstag werden die Lokführer der Deutschen Bahn nun doch nicht streiken. Denn schließlich wollen Bahnchef Hartmut Mehdorn und der Chef der Gewerkschaft GDL, Manfred Schell, bei einer Sondersitzung des Aufsichtsratspräsidiums ein weiteres Mal miteinander reden. Doch was ist, wenn das ergebnislos bleibt und an den Folgetagen kein Zug mehr fährt?

Zum Beispiel in Frankfurt mit seiner frisch eröffneten Buchmesse. Die im per Gerichtsbeschluss vom Streik ausgenommenen im Fernzug angereisten "Bücherwürmer" müssen wohl oder übel ab Hauptbahnhof zur Messe laufen oder sich in eine der dann hoffnungslos überfüllten Straßenbahnen hineinkämpfen. Wer will, kann sich am Hauptbahnhof auch in die Schlangen vor den Taxiständen einreihen. Die Fahrer der S-Bahnen werden jedenfalls ganz sicher streiken.

Ärmer dran sind die Flugreisenden. Ihnen bleibt nur das Taxi oder der Leihwagen. Zudem steht fest, dass der für das Netz der S-Bahnen zuständige Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) den Reisenden bei Betriebsausfälle keinen Cent erstattet. Auch die Berufspendler mit ihren Zeitkarten gehen leer aus. Wer sich beschweren will, kann dem RMV eine Mail schicken oder eine Hotline anrufen.

Die Deutsche Bahn AG ist unter der Telefonnummer (0 80 00) 99 66 33 zu erreichen. Anders als beim RMV und anderen privaten Nahverkehrsunternehmen gibt es im Fall von Ausfällen ihrer Nahverkehrszüge Geld zurück. Auch Inhaber von Zeitkarten können auf eine anteilige Erstattung ihre Fahrkartenkosten pochen. Wer als Reisender schon vorher ein Ticket zum Normalpreis oder mit Bahncard gekauft hat, darf das Ticket am Tag vor dem vorgesehenen Fahrtantritt zurückgeben und bekommt sein Geld wieder. Das gilt auch für Frühbucher mit Rabatten bis zu 50 Prozent, die dann allerdings eine "Bearbeitungsgebühr" von 15 Euro zahlen müssen.

Wer dennoch die Reise antritt, darf auch als Frühbucher andere Züge als den gebuchten benutzen, falls der wegen des Streiks ausgefallen ist. Wer wegfahren wollte, aber wegen der Streiks erst gar nicht vom Heimatbahnhof aus abfahren konnte, darf sein Ticket noch bis Ende Oktober kostenlos umtauschen oder sein Geld zurückfordern.

Allerdings will die Bahn AG keine Taxi- oder Hotelkosten erstatten. Rechtsanwälte raten dennoch dazu, der Bahn AG solche Kosten in jedem Fall in Rechnung zu stellen. Die Rechtslage sei nämlich nicht eindeutig. Schließlich trage die Bahn AG mit ihrer kompromisslosen Haltung Mitverantwortung für diesen Streik. Wer wegen des Bahnstreiks sein Flugzeug nicht erreicht, hat übrigens nur dann Anspruch auf Schadenersatz, wenn er eine Kombinationsreise Bahn-Flugzeug gebucht hat.

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