Luftfajhrt: Nichts mit Tiefflug

Gericht gibt Eilantrag statt und untersagt Flüge unter 450 Metern Höhe bei der Luftfahrtausstellung

Bei der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) 2008 dürfen Flugzeuge im Gebiet der Berliner Randgemeinde Eichwalde nicht tiefer als 450 Meter fliegen. Das Verwaltungsgericht Cottbus gab gestern dem Eilantrag eines Bewohners von Eichwalde aus Gründen des Lärmschutzes statt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Kläger hatte beantragt, die rund um den Flughafen Schönefeld vorgesehenen Militärflüge mit Düsenjägern auf einer Flughöhe von 150 Meter zu untersagen.

Die Gerichtsentscheidung betreffe nur Eichwalde, sagte ein Sprecher der Messe Berlin als einer der ILA-Veranstalter. Die Attraktivität der Schau werde dadurch nicht gemindert. Die Veranstalter prüften die nächsten Schritte.

Nach Darstellung des Gerichts ist schon nach der Luftverkehrsordnung eine Mindestflughöhe von 300 Metern einzuhalten. Das Brandenburger Infrastrukturministerium habe in seiner Genehmigung für die ILA nicht ausgeführt, warum bei der Vorführung von Maschinen eine Flughöhe von 150 Metern erforderlich sei. Die Kammer verwies darauf, dass die Mindestflughöhe bei den Ausstellungen der vergangenen Jahre noch bei 450 Metern gelegen habe.

Das von dem Veranstalter vorgelegte Gutachten besage, dass bei einer Flughöhe von 150 Metern Maximalpegel von 120 Dezibel zu erwarten seien, die Gesundheitsschäden erwarten ließen, heißt es weiter. Erst bei einer Flughöhe von 450 Metern könne davon ausgegangen werden, dass es nicht zu dauerhaften Gesundheitsschäden komme. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eröffnete gestern Mittag die ILA. Die Messe sei ein "Paradebeispiel der internationalen Kooperation", sagte Merkel bei einem Stopp am weltgrößten Passagierflugzeug, dem Airbus A 380.

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