Illegaler Adresshandel: Auch Hessen warnt Meldeämter

Ein weiteres Innenministerium geht gegen Schattenmeldeämter vor. Ein Kongress berät im Oktober über den illegalen Handel von mindestens acht Adressmittlern.

Direkt von den Einwohnermeldeämter in die Computer der Adressmittler fließen die Personendaten. Bild: dpa

BERLIN taz Windige Adressmittler geraten zunehmend unter Druck: Nach den Innenministerien aus Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland will nun auch die hessische Innenverwaltung den illegalen Handel mit Daten aus Meldeämtern unterbinden. Ziel sei, die Meldeämter für das Problem zu sensibilisieren, sagte ein Sprecher dem Hessischen Rundfunk am Freitag. Die von der Europäischen Union initiierte Meldeauskunft Riser begrüßte die Initiativen und kündigte einen Kongress zu den als Schattenmeldeämter bezeichneten Firmen an.

Nach den jüngsten Skandalen um den Weiterverkauf von Kontoverbindungen hatte die taz am Donnerstag über einen neuen Missbrauchsfall von personenbezogenen Daten berichtet: Mindestens acht Unternehmen handeln nach Angaben des Innenministeriums in Kiel rechtswidrig mit Daten aus Melderegistern von Städten und Gemeinden. Diese Unternehmen übernehmen es, für Firmen bei Meldeämtern Daten von Kunden zu überprüfen, die beispielsweise ihre Rechnung nicht bezahlt haben. Statt diese allerdings lediglich an den Auftraggeber weiterzuleiten, sollen die Händler bis zu 72 Millionen Angaben in ihren Datenbanken speichern, um zusätzliches Geld zu verdienen. Sie berufen sich auf eine Grauzone im Bundesdatenschutzgesetz.

Der europaweit tätige Adressmittler Riser verurteilte die Parallelregister. Er begrüße "den Schritt der Innenministerien hin zu einem effektiveren Schutz von personenbezogenen Daten", sagte Geschäftsführer Arno Fuchs. Auf einer Berliner Konferenz im Oktober werde er gemeinsam mit dem Kieler Datenschützer Thilo Weichert und dem Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Hans Bernhard Beus, das Problem diskutieren.

Zuerst hatte das Land Schleswig-Holstein auf den Missstand reagiert und per Runderlass seinen Meldeämtern die Weitergabe von Daten an entsprechende Firmen verboten. Auch Nordrhein-Westfalen verschickte bereits einen Erlass. Eine Sprecherin des Düsseldorfer Innenministeriums legte jedoch Wert auf die Feststellung, dass dieser eher als Warnung verstanden werden sollte. Einen rechtswidrigen Handel mit Millionen Melderegisterdaten könne das Ministerium nicht bestätigen. Anlass des Rundschreibens seien vielmehr "verstärkte Meldedatenanfragen" gewesen.

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