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Berliner AbgeordnetenhausSchotten dicht für Nazis und andere

Die taz berichtete, dass es rechtliche Probleme mit sich bringen kann, wenn Parteien kostenlos die Räume des Abgeordnetenhauses nutzen. Das soll nun geändert werden.

Die Parteien sollen künftig das Abgeordnetenhaus nur noch eingeschränkt für Veranstaltungen und Sitzungen nutzen können. "Eine Vorlage der Verwaltung sieht vor, dass es eine restriktivere Raumvergabepolitik geben soll, so dass Räume nur noch für parlamentarische Aufgaben und Veranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung vergeben werden", sagt Alice Ströver, Grünen-Abgeordnete und Mitglied des Parlamentspräsidiums. Das würde bedeuten, dass Landesvorstandssitzungen, Arbeitskreistreffen und kleine Parteitage künftig entweder in den Parteizentralen stattfinden müssen oder dass die Parteien an einem anderen Ort Räume anmieten müssen. Nur noch die Fraktionen sowie die Ausschüsse des Parlamentes würden dann problemlos Sitzungsräume bekommen. Am Donnerstagabend soll das Präsidium des Abgeordnetenhauses auf einer von Parlamentspräsident Walter Momper (SPD) einberufenen Sondersitzung über die Frage beraten.

Die taz hatte im Juli darüber berichtet, dass es mehrere rechtliche Probleme mit sich bringen kann, wenn Parteien wie derzeit kostenlos die Räume im Abgeordnetenhaus nutzen. Denn erstens gilt dann der Gleichbehandlungsgrundsatz des Parteiengesetzes: Wenn einige Parteien kostenlos Räume bekommen, kann man andere nicht völlig ausschließen - zum Beispiel die rechtsextremistische NPD. Die Gleichbehandlung gilt dabei auch für die Parteien, die gar nicht im Abgeordnetenhaus vertreten sind oder die vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Parlamentspräsident Momper glaubte trotzdem, NPD, Republikaner und andere aus dem Abgeordnetenhaus heraushalten zu können: "Rechtsradikale werden im Parlament nicht zugelassen", antwortete er im Juli auf eine taz-Anfrage. Doch "diese Begründung ist verfassungswidrig", urteilte Martin Morlok, Juraprofessor an der Uni Düsseldorf und Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Parteienrecht und Parteienforschung.

Das zweite mögliche Problem: Die kostenlose Nutzung der Räume könnte als geldwerte Leistung und damit als Spende des staatlichen Abgeordnetenhauses ausgelegt werden. Und Spenden vom Staat an Parteien sind verboten. Nach dem taz-Bericht hatte Parlamentspräsident Momper bei der für diese Frage zuständigen Bundestagsverwaltung um eine Klärung der Rechtslage gebeten. Nach Auskunft von Bundestagssprecher Christian Hoose ist die Antwort noch in Arbeit.

In anderen Bundesländern und im Bund gibt es vergleichbare Probleme nicht: Nach einer taz-Umfrage bei allen Landesparlamenten und dem Bundestag ist es nirgendwo sonst üblich, dass Parteien für die Sitzungen ihrer Gremien kostenlos Räume im Parlament erhalten. Dieser Linie will nun offenbar auch das Abgeordnetenhaus folgen, wie auch der Linke-Fraktionsgeschäftsführer Uwe Doering bestätigt. Zur Begründung sagt er, die NPD habe beantragt, für eine Veranstaltung einen Raum im Abgeordnetenhaus zu bekommen. Das sei abgelehnt worden, da an diesem Tag schon alle Räume belegt gewesen seien.

Nun wolle man eine klare Rechtslage schaffen, um auch künftige NPD-Anfragen rechtssicher ablehnen zu können: "Wir wollen die NPD heraushalten, aber dabei den Charakter als offenes Hauses wenn möglich nicht ganz aufgeben", sagt Doering. Parlamentssprecherin Beate Radschikowsky wollte sich zu Details zu der Sondersitzung nicht äußern, auch Parlamentspräsident Momper reagierte auf eine taz-Anfrage nicht.

SEBASTIAN HEISER

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