Bundesrat stimmt ab: Erbschaftsteuer beschlossen

Nach jahrelangem Streit ist die Erbschaftsteuerreform unter Dach und Fach: Der Bundesrat billigte am Freitag das Gesetz. Auch das Konjunkturprogramm ist beschlossen.

Wer erbt wie? Das wird nun endgültig der Bundesrat entscheiden. Bild: dpa

Berlin ap/dpa/afp Der Bundesrat hat der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Ebenfalls gebilligt wurde das millardenschwere Konjunkturpaket. Keine Zustimmung fand dagegen das Familienleistungsgesetz. Der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss an.

Nach dem neuen Erbschaftsrecht bleibt selbst genutztes Wohneigentum steuerfrei, wenn der überlebende Ehepartner oder die Kinder in der Immobilie wohnen bleiben. Weiter können Familienbetriebe ganz steuerfrei vererbt werden, wenn sie zehn Jahre lang unter Erhalt der Arbeitsplätze fortgeführt werden. Die Reform soll ab 1. Januar gelten. Das bisherige Aufkommen von gut vier Milliarden Euro pro Jahr für die Länder bleibt laut Regierung erhalten.

Trotz Kritik aus den Ländern hat der Bundesrat dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung nun doch zugestimmt. Die Länderkammer billigte das Maßnahmenpaket am Freitag und verzichtete damit auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Ursprünglich hatten die Länder die Lastenverteilung bei den Kosten kritisiert und Korrekturen gefordert. Vorgesehen sind unter anderem eine zeitlich befristete Aussetzung der Kfz-Steuer, zusätzliche Verkehrsinvestitionen und verbesserte Abschreibungsbedingungen für Unternehmen. Zusammen mit weiteren, bereits beschlossenen Maßnahmen beträgt das Gesamtvolumen mehr als 30 Milliarden Euro.

In der Debatte begrüßten die Ministerpräsidenten mehrerer unionsgeführter Länder das Maßnahmenpaket. Die Bundesregierung gehe den richtigen, mittleren Weg. Es werde weiter ein ausgeglichener Haushalt angestrebt und "nicht mit dem Füllhorn durch das Land" gegangen. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) sagte, das Maßnahmenpaket verändere die allgemeine Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern nicht und sei daher zustimmungsfähig. Es reagiere auf die sich abzeichnende Entwicklung richtig.

Das milliardenschwere Paket zur Stärkung der Konjunktur hat der Bundestag erst am Donnerstag gebilligt. Von ihrem insgesamt 15 Punkte umfassenden Programm erhofft sich die Regierung bis zu 50 Milliarden Euro an Investitionen und die Sicherung von einer Million Arbeitsplätzen in den kommenden zwei Jahren. Der Staat gibt bis 2012 insgesamt 23 Milliarden Euro.

Gestoppt hat der Bundesrat das Familienleistungsgesetz und den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Länderkammer monierte am Freitag, dass der Bund die Länder finanziell zu stark belasten wolle. Das vom Bundestag ebenfalls Donnerstag verabschiedete Familienleistungsgesetz regelt unter anderem die Erhöhung des Kindergelds. Danach steigt das Kindergeld ab Januar für das erste und zweite Kind von 154 auf 164 Euro monatlich. Für das dritte Kind erhöht sich die Summe von 154 auf 170 Euro, für jedes weitere von 179 auf 195 Euro.

Eine neue Leistung soll es für arme Schulkinder aus Haushalten geben, die Hartz IV oder Sozialhilfe bekommen: Bis zur 10. Klasse zahlt der Staat den Eltern einmal jährlich 100 Euro pro Kind für Schulbedarf, also Bücher, Stifte, Hefte oder Turnzeug.

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