Bad-Bank-Gesetz: Garantie für schlechte Banken
Die Bundesregierung ist sich weitgehend einig über das Bad-Bank-Gesetz. Dabei übernimmt der Staat Garantien für wertlose Bankpapiere - will sich aber im Gegenzug nicht an den Banken beteiligen.
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Als sogenannte Bad Bank wird eine externe Gesellschaft bezeichnet, an die ein Institut wertlose Wertpapiere weiterreichen kann. :
dpa
Leser*innenkommentare
Björn Hens
Gast
... und nach ihrer Amtszeit sehen wir dann Steinbrück und Guttenberg in guten Positionen bei den Banken wieder. Die 20 reichsten Deutschen besitzen zusammen ca. 160 Mrd. Euro. Wäre da nicht eine Lösung zu finden? ;-)
allowai
Gast
"Man würde uns für verrückt erklären", sagte Finanzminister Steinbrück zur Idee einer "Bad Bank".
Steinbrück am 18.01.2009, Quelle: tagesschau.de