Bad-Bank-Gesetz: Garantie für schlechte Banken

Die Bundesregierung ist sich weitgehend einig über das Bad-Bank-Gesetz. Dabei übernimmt der Staat Garantien für wertlose Bankpapiere - will sich aber im Gegenzug nicht an den Banken beteiligen.

Als sogenannte Bad Bank wird eine externe Gesellschaft bezeichnet, an die ein Institut wertlose Wertpapiere weiterreichen kann. : dpa

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