Direkte Demokratie: Urteil über Volksbegehren im Kindergarten

Das Landesverfassungsgericht verkündet am Dienstag seine Entscheidung über zwei Volksbegehren.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes entscheidet an diesem Dienstag, ob die Berliner über die Qualität der Kitas abstimmen dürfen. Der rot-rote Senat hatte im August ein Volksbegehren des Landeselternausschusses Kita für unzulässig erklärt: Weil die bessere Betreuung pro Jahr 166 Millionen Euro koste - das entspricht gut 0,8 Prozent des Landeshaushaltes - verstoße das Volksbegehren gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses. Die Initiatoren halten dagegen: Nach ihrer Berechnung kostet es nur knapp 100 Millionen Euro, ihre Forderungen umzusetzen. Und außerdem lege der Senat die Begrenzungen für das Volksbegehren viel zu eng aus.

Im Jahr 2006 hatten alle Parlamentsfraktionen gemeinsam eine Verfassungsänderung angestoßen. Vorher waren alle "Volksbegehren zum Landeshaushalt" unzulässig. Weil aber alle Vorhaben auch den Haushalt berühren, wurde dies geändert. Seither sind nur "Volksbegehren zum Landeshaushaltsgesetz" - also zu dem formalen Gesetz, in dem alle Etatposten aufgeführt sind - unzulässig. Der Linkspartei-Landesvorsitzende Klaus Leserer sagte im Parlament: "Berlinerinnen und Berliner werden auch über Dinge entscheiden können, die Geld kosten."

In der Begründung des Gesetzes hieß es allerdings: Auch in Zukunft finden Volksentscheide "ihre immanenten Grenzen im Budgetrecht des Parlaments". Um eine genaue Definition, ab wieviel Millionen Euro dieses Budgetrecht verletzt ist, drückte das Parlament sich allerdings - und verschob damit die Entscheidung über diese politische Frage an die Juristen im Verfassungsgericht.

Die Richter werden auch entscheiden, ob die Berliner über eine Offenlegung der Verträge zur Privatisierung der Wasserbetriebe abstimmen dürfen. Nach Ansicht des Senates haben die Unternehmen einen Anspruch auf Geheimhaltung.

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